Der Bundesrat verzichtet auf die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Vorschriften zum Standby-Verbrauch von TV-Geräten, Audio-Video-DVD, PC, Monitoren, Druckern und Kopierern und übernimmt stattdessen die allgemeine Vorschrift der EU zur Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und Aus-Modus, die ab 2011 auch für Haushaltgeräte gilt.
Für Netzgeräte wird die europäische Regelung übernommen. Ausserdem wird die Vorschrift für Settop-Boxen präzisiert: Geräte für HDTV (High Definition TV) werden ausgenommen, da sie nicht den international verbindlichen Branchenzielen entsprechen (Code of Conduct). Eine allfällige künftige Verschärfung der Vorschriften für Settop-Boxen wird synchron mit der EU erfolgen.
Weitere Informationen: Siehe Faktenblatt.

