Bundesrat macht den Weg frei für energiesparende Elektrogeräte und Lampen
Bern, 24.06.2009 - Der Bundesrat will den Stromverbrauch von Haushaltlampen, Haushaltgeräten, Elektromotoren und elektronischen Geräten senken. An seiner heutigen Sitzung hat er eine entsprechende Revision der Energieverordnung verabschiedet. Demnach dürfen solche Geräte ab dem 1. Januar 2010 nur noch verkauft werden, wenn sie die festgelegten Effizienzanforderungen erfüllen. Diese entsprechen weitgehend den Vorschriften, die von der Europäischen Union kürzlich verabschiedet worden sind. Per September 2010 passt der Bundesrat zudem die seit diesem Jahr in der Schweiz geltenden Vorschriften für Haushaltslampen an die neuen Regelungen der EU an. Der Bundesrat hat ausserdem einer Verordnungsrevision zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Hochspannungsleitungen zugestimmt.
Schweiz orientiert sich an neuen Vorschriften der EU
Die Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung fand zwischen Oktober 2008 und Februar 2009 statt. Im gleichen Zeitraum hat die Europäische Union Vorschriften zum Energieverbrauch von Haushaltlampen, Elektromotoren, Netzgeräten sowie eine generelle Vorschrift zur Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und Aus-Modus beschlossen. Viele Stellungnahmen zur Vernehmlassung forderten denn auch, dass die Schweiz keine eigenen Vorschriften festlegen, sondern die neuen Regelungen der EU übernehmen soll.
Stromrechnung wird um 150 Millionen Franken reduziert
- Die neuen Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte bewirken eine jährliche Energieeinsparung von rund 300 Millionen Kilowattstunden.
- Die seit Januar 2009 in der Schweiz geltenden Vorschriften für Glühlampen (mindestens Energieeffizienzklasse E) bringt bereits eine jährliche Stromeinsparung von 50 Millionen Kilowattstunden. Durch die Synchronisierung mit der Regelung der EU lassen sich ab 2013 jährlich rund 400 Millionen Kilowattstunden (entsprechend dem Verbrauch von rund 80'000 Haushalten) einsparen.
- Durch die strengeren Vorschriften für Elektromotoren können pro Jahr 200 Millionen Kilowattstunden eingespart werden.
- Die Vorschriften für die elektronischen Geräte bringen eine Reduktion des Stromverbrauchs um 60 Millionen Kilowattstunden.
- Insgesamt ergibt sich dadurch eine Stromeinsparung von 960 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Das entspricht in etwa dem jährlichen Stromverbrauch der Stadt Bern oder einer Stromrechnung von 150 Millionen Franken.
Neue Regeln auch für Hochspannungsleitungen
Der Bundesrat hat heute zudem den Revisionen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA), der Raumplanungsverordnung (RPV), der Leitungsverordnung (LeV) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE) zugestimmt. Mit diesen Verordnungsanpassungen können die Plangenehmigungsgesuche, die für den Ausbau des strategischen Stromübertragungsnetzes einzureichen sind, in einzelnen Punkten einfacher und rascher bearbeitet werden.
